Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der
KSA Komponenten der Steuerungs- und Automatisierungstechnik GmbH – nachfolgend als KSA GmbH bezeichnet – und Lieferanten oder Kunden vereinbarten Lieferungen und Leistungen.
I. Lieferungen und Leistungen der KSA GmbH
1. Allgemeines
1.1 Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sine des §14 BGB, gegenüber juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder gegenüber öffentlich-rechtlichem Sondervermögen. Das Angebot
der KSA GmbH über Lieferungen und Leistungen richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des §13 BGB.
1.2 Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der KSA GmbH gelten diese AGB. Bedingungen des
Bestellers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die KSA GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
In Anfragen und Bestellungen aufgeführte abweichende Bedingungen finden keine Anwendung, auch wenn diesen nicht im Einzelfall explizit widersprochen wird.
2. Angebote
2.1 Die Angebote der KSA GmbH sind unverbindlich und freibleibend gültig, falls im Einzelfall keine Bindefrist angegeben ist.
2.2 Angaben über Lieferzeiten, Maße, Gewichte, technische Eigenschaften und Zolltarifnummern sind unverbindlich, wenn diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.3 Bei Angeboten, die die KSA GmbH im Auftrag und Namen Dritter erstellt, werden dessen AGB Bestandteil des Angebotes.
3. Auftragsannahme
3.1 Die verbindliche Annahme einer Bestellung erfolgt durch die Zusendung unserer Auftragsbestätigung.
3.2 Erfolgt die Bestellung auf Grundlage eines Angebotes oder zwischen den Vertragsparteien vereinbarter Konditionen kann die Auftragsannahme durch Übergabe oder Versand erfolgen. Mit der Annahme der Lieferung oder Leistung erlangt der Vertrag ersatzweise Wirksamkeit. In diesem Fall gilt unsere Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
4. Preise
4.1 Die in Angeboten aufgeführten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Wird im Einzelfall ein Kleinauftragszuschlag erhoben, wird dieser im Angebot separat ausgewiesen.
Erfolgt die Bestellung auf Grundlage eines Angebotes, aber mit abweichender Stückzahl, kann sich der Nettopreis ändern. Ergibt sich die Preisänderung bereits aus dem Angebotsinhalt, erlangt der geänderte Nettopreis unmittelbar Gültigkeit. In anderen Fällen erfolgt die Mitteilung über die Preisänderung über ein angepasstes Angebot oder die Auftragsbestätigung. Die vorstehende Regelung gilt sinngemäß für Anlass und Höhe eines Kleinauftragszuschlages.
4.3 Bestellungen auf Grundlage von Angeboten oder vereinbarter Konditionen über Artikel oder Leistungen mit einer regelmäßigen Lieferzeit von bis zu 8 Wochen und mit einem gewünschten Liefertermin mit mehr als
4 Monaten nach Auftragserteilung können im Einzelfall mit abweichenden Preisen bestätigt werden.
Maßgeblich ist der in unseren Auftragsbestätigungen aufgeführte Preis.
4.4 Ist die Ausführung eines Auftrages durch Umstände, deren Kenntnis erst nach Zusendung unserer Auftragsbestätigung erlangt wird, nach billigem Ermessen nicht zumutbar, können wir Preise, Lieferzeiten und sonstige in der Auftragsbestätigung aufgeführte Konditionen ändern. Änderungen werden unmittelbar mit Zusendung der aktualisierten Auftragsbestätigung wirksam.
5. Lieferung, Gefahrenübergang
5.1 Die in Auftragsbestätigungen angegebenen Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der eigenen
termingerechten Belieferung. Lieferverzögerungen auf dem Versandweg gehen nicht zu unseren
Lasten.
5.2 Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, erfolgen unsere Lieferungen und Leistungen ab Werk.
Verpackungskosten und Versandkosten werden in unseren Rechnungen separat ausgewiesen.
Die Höhe der in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Verpackungs- und Versandkosten
ist unverbindlich. Erfolgt in Angeboten oder Auftragsbestätigungen keine Angabe zu den Verpackungs-
und Versandkosten und ist die Lieferung ab Werk angegeben, erfolgt die Berechnung nach Aufwand.
5.3 Die Gefahr geht bei Versendung durch den von uns gewählten oder den vom Besteller beauftragten Frachtführer mit Übergabe an diesen auf den Besteller über.
5.4 Der Besteller gewährleistet die Abnahme der bestellten Ware am von ihm angegebenen Lieferort zu allgemein üblichen Geschäftszeiten. Auf Wunsch des Bestellers kann davon abweichend ein definiertes Zeitfenster für die Anlieferung bei Übernahme der dadurch entstehenden Mehrkosten vereinbart werden.
5.5 Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Bestellers durch persönliche Abholung oder durch zur Abholung beauftragte Dritte, erfolgt die Berechnung nach Abholung, spätestens aber 1 Woche nach Anzeige der
Versandbereitschaft.
6. Zahlung
6.1 Die in unseren Rechnungen angegebene Zahlungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe an den ersten Frachtführer oder mit dem Rechnungsdatum – der spätere Zeitpunkt ist maßgebend. Die Zahlungen sind unter Einhaltung der Zahlungsfrist durch Überweisung auf das von uns in der Rechnung angegebene Konto vorzunehmen.
6.2 Unsere Zahlungskonditionen sind Bestandteil der Preiskalkulation. Verspätete Zahlungen oder die Einbehaltung nicht ausdrücklich schriftlich vereinbarter Kürzungen führen automatisch zum Zahlungsverzug,ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, laufende Aufträge ohne Ersatzanspruch des Kunden zurückzuhalten oder zu annullieren.
6.3 Lieferungen an Neukunden erfolgen gegen Vorkasse. Im Auftragsfall sendet die KSA GmbH eine Proformarechnung als Zahlungsgrundlage. Die weitere Bearbeitung des Auftrages erfolgt nach Zahlungseingang. Mit der Zahlung bestätigt der Besteller die Gültigkeit der in der Proformarechnung angegebenen Preise und Konditionen sowie die Richtigkeit der dort angegebenen Liefer- und Rechnungsadresse. Mit der Lieferung versendet die KSA GmbH die Rechnung.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
7.2. Die KSA GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungs-verzug vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen.
8. Kommunikationswege
8.1 Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen werden von uns an eine vom Kunden benannte
Email-Adresse gesendet. Mehrkosten durch auf Kundenwunsch davon abweichende Kommunikationswege werden, soweit vorher bekannt, bei der Kalkulation der Preise berücksichtigt.
8.2 Die von uns benannten Email-Adressen für den Empfang von Anfragen und Bestellungen sowie für die Aussendung von Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen unterliegen der gesetzlich vorgeschriebenen sicheren Archivierung.
8.3 Vorkehrungen in unserer IT-Infrastruktur zum Schutz vor unerwünschter Kommunikation können im Einzelfall die Annahme von Email-Kommunikation behindern.
9. Angebotsunterlagen, Geschäftsgeheimnisse
9.1 Angebote der KSA GmbH im eigenen Namen oder im Namen und Auftrag Dritter basieren auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Angaben zu Artikel, geforderten Eigenschaften und Einsatzbedingungen.
Die Prüfung der konkreten Verwendbarkeit hat unabhängig vom Umfang der der KSA GmbH zur Verfügung gestellten Informationen in jedem Fall durch den Kunden zu erfolgen.
9.2 Die im Zusammenhang mit Angeboten zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das Angebot selbst sind, soweit nicht ohne Aufwand allgemein zugänglich, vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe, auch auszugweise, ist nur nach schriftlicher Freigabe durch die KSA GmbH zulässig. Diese Regelung gilt auch für Angebote der KSA GmbH im Auftrag und Namen Dritter sowie für im Auftrag Dritter weitergeleitete Angebote und Unterlagen.
10. Gewährleistung
10.1 Die Lieferung ist bei Ablieferung vom Kunden unmittelbar auf offensichtliche Schäden zu untersuchen.
Schäden an der Transportverpackung, die eine Beschädigung der Ware auf dem Transportweg nahelegen, sind unmittelbar zu dokumentieren. Danach hat eine intensive Prüfung des Liefergegenstandes zu erfolgen. Dabei festgestellte Abweichungen vom zu erwartenden Zustand sind sofort bei der KSA GmbH unter Zusendung geeigneter Nachweise anzuzeigen.
10.2 Die Lieferung ist nach Eingang sofort auf Übereinstimmung mit den beiliegenden Lieferpapieren zu prüfen.
Abweichungen sind innerhalb von 2 Werktagen bei der KSA GmbH schriftlich anzuzeigen.
10.3. Die Gewährleistung bei Sachmängeln endet mit dem Ablauf von 12 Monaten ab Gefahrübergang der Lieferung. Trifft der Gesetzgeber davon abweichende Regelungen, gelten die jeweils gesetzlich gültigen Mindestfristen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung von gesetzlichen Regelungen für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern ist ausgeschlossen.
10.4 Die Gewährleistung kann, soweit ausdrücklich vereinbart, ausgeschlossen werden, falls im Einzelfall die Lieferung gebrauchter Artikel vereinbart wurde. Die Gewährleistung ist bei Versendung von Mustern, die als solche deklariert sind, grundsätzlich ausgeschlossen.
10.4 Eine Rücksendung einer Teilmenge oder der gesamten Lieferung, unabhängig vom Anlass, ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit der KSA GmbH zulässig.
11. Stornierung und Rücknahme
11.1 Storniert der Kunde seinen Auftrag, ist die KSA GmbH berechtigt, den bis zum Stornierungszeitpunkt
entstandenen Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.
11.2 Die Rückabwicklung von Aufträgen erfolgt unter Berechnung des dafür entstandenen Aufwandes.
Eine Rücknahme erfolgt nach Maßgabe der von den Herstellern jeweils festgelegten Verfahren.
11.3 Bei bestimmten Artikeln kann eine Rücknahme ausgeschlossen sein. Das betrifft regelmäßig auftragsbezogen gefertigte Artikel und solche die nach Bruch eines Originalsiegels nicht mehr vom Hersteller zurückgenommen werden.
II. Einkaufsbedingungen der KSA GmbH
12. Allgemeines
12.1 Die Einkaufsbedingungen der KSA GmbH berücksichtigen die berechtigten Interessen der Lieferanten.
12.2 Der Lieferant sichert mit der Annahme unseres Auftrages die Einhaltung der für den Vertragsgegenstand selbst sowie für dessen Fertigung und Transport in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen zu. Erfolgt die Lieferung aus Fertigung oder Dienstleistung außerhalb der EU garantiert der Lieferant die Einhaltung der für den Vertragsgegenstand geltenden EU – Richtlinien.
13. Angebote und Preise des Lieferanten
13.1 Angebote des Lieferanten müssen alle Kostenbestandteile enthalten. Die darin genannten Preise sind für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten ab Angebotsdatum verbindlich. Abweichende Regelungen sind deutlich zu kennzeichnen.
13.2 Ist die Einhaltung des Angebots durch den Lieferanten wegen äußerer Umstände, die dieser nicht zu vertreten hat und dessen Eintreten nicht zu erwarten war nicht möglich, ist nach Kenntnis, spätestens aber mit der Auftragsbestätigung durch den Lieferanten auf die Änderung schriftlich hinzuweisen.
Der KSA GmbH steht in diesem Fall ein kostenfreies Rücktrittsrecht vom Auftrag zu.
14. Lieferung und Lieferverzug des Lieferanten
14.1 Der Lieferant wählt für den Transportweg eine Verpackung, die einen angemessenen Schutz vor Schäden am Vertragsgegenstand gewährleistet. Für Transportschäden durch mangelhafte Verpackung haftet der Lieferant.
14.2 Beauftragt der Lieferant den Frachtführer, hat dieser auf Anforderung einen Nachweis der erfolgreichen Zustellung zur Verfügung zu stellen. Wir widersprechen der Zustellung an einem anderen Ort als an der von uns in der Bestellung benannten Anlieferadresse. Die Mehrkosten des Transports zum vereinbarten Lieferort und die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts gehen zu Lasten des Lieferanten.
14.3 Änderungen des in der Auftragsbestätigung genannten Liefertermins sind vom Lieferanten unmittelbar bei Kenntnis unaufgefordert durch Änderung der Auftragsbestätigung mitzuteilen.
14.4 Bei wesentlicher Überschreitung der ursprünglich zugesicherten oder mit Auftragsbestätigung mitgeteilten Lieferzeit steht der KSA GmbH ein kostenfreies Rücktrittsrecht vom Auftrag zu.
14.5 Im Falle vorsätzlich falscher Angaben zur Lieferzeit, behalten wir uns vor, den dadurch entstandenen Schaden geltend zu machen.
15. Rechnung und Zahlung
15.1. Die Rechnung des Lieferanten enthält alle Kosten der referenzierten Lieferung.
15.2 Die mit dem Lieferanten vereinbarte Zahlungsfrist beginnt mit Wareneingang oder Rechnungsdatum.
Der spätere Zeitpunkt ist maßgebend.
III. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand sowie Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Sitz der KSA GmbH.
Für die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Widersprechen einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenwärtig oder zukünftig geltendem Recht, werden diese durch solche ersetzt, die unter Beachtung
gesetzlicher Rahmenbedingungen den ursprünglichen Bestimmungen am Nächsten kommen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.